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Betreff des Beitrags: Oldtimertypisierung V 50 Special Verfasst: 07.09.2010 - 12:02 |
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Registriert: 01.06.2010 - 08:01 Beiträge: 29 Wohnort: Österreich, NÖ, Langenlebarn
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Hallo,
hab eine V50 Special ohne Typenschein erstanden und laut Fahrgestellnummer ist sie ein 81er Baujahr. Also könnte ich sie 2011 als Oldtimer typisieren. Soviel ich weiß geht das ein wenig leichter, weil man da nur einen gültigen Kaufvertrag und die Baujahrbestätigung vom Faber braucht. Ich stelle mir nur die Frage, ob ich nicht gleich versuchen sollte meine kleine als Kleinmotorrad zu typisieren. Könnte es sein, dass mir da das Thema der "Erhaltenswürdigkeit" im Weg steht? Muss dann wirklich alles original sein? Was sagen die Spezialisten dazu?
BeSt wishes
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prinzvonlinz
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Betreff des Beitrags: Re: Oldtimertypisierung V 50 Special Verfasst: 09.09.2010 - 16:24 |
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Registriert: 24.06.2008 - 15:18 Beiträge: 591 Wohnort: Leonding
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also von der firma faber wirst nichts bekommen.wenn du keine papiere etc. hast würde ich das nicht selber machen
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best
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Betreff des Beitrags: Re: Oldtimertypisierung V 50 Special Verfasst: 22.09.2010 - 17:19 |
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Registriert: 01.06.2010 - 08:01 Beiträge: 29 Wohnort: Österreich, NÖ, Langenlebarn
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Danke für die Info. Kannst mir vielleicht ein tipp als PN schicken?
Thanx BS
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Trajan
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Betreff des Beitrags: Re: Oldtimertypisierung V 50 Special Verfasst: 22.09.2010 - 17:56 |
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Registriert: 02.08.2007 - 20:11 Beiträge: 400 Wohnort: Baden (NÖ)
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Ich dachte das weiterrücken der Baujahre ist bis auf weiteres eingestellt und das es bei älter als 1980 bleibt? Ich hole mir meistens Typisierungsunterlagen beim Stoffi, die akzeptieren sie bei uns hier auf jeden Fall. Wurde sogar letztens beim typisieren aufgeklärt, dass Stoffi ja der Generalimporteur für Vespa ist  . Die 50 Euro sind nicht schlecht investiert, da nicht alle Daten aus dem Netz akzeptieren sondern etwas mit Stempel drauf wollen. Bei historischem Kraftfahrzeug muss das Teil komplett original sein. Zumindest so original, dass man es bei einer Runde um den Hof nicht merkt.
_________________ Vespas
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fredig
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Betreff des Beitrags: Re: Oldtimertypisierung V 50 Special Verfasst: 28.10.2010 - 17:11 |
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Registriert: 07.08.2006 - 20:26 Beiträge: 110
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Quelle Ömvv:
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über rechtliche Bestimmungen in Österreich, die Sie als OldtimerbesitzerIn betreffen können.
Beachten Sie bitte, daß alle Bestimmungen die sich auf die Definition „historisches Fahrzeug“ beziehen, nur dann Anwendung finden, wenn das betroffene Fahrzeug den Eintrag „historisches Fahrzeug“ in den Fahrzeugpapieren (Typenschein oder Einzelgenehmigung) aufweist.
IMPORT
Beim Import eines historischen Kfz. sind folgende Anforderungen zu erfüllen um eine Zulassung in Österreich zu erhalten:
* Baujahr 1980 oder älter * ausländische Fahrzeugdokumente * Besitznachweis (Kaufvertrag oder Rechnung) * Nachweis der Verzollung falls das Fahrzeug aus einem nicht-EU Land importiert wird.
Die weitere Vorgangsweise ist sinngemäß im nachstehenden Absatz im "Typenschein-Leitfaden" enthalten.
EINZELGENEHMIGUNG
Fahrzeuge, die keine österreichischen Papiere besitzen (Import oder keine Papiere mehr vorhanden) sind beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches Kfz. genehmigen zu lassen, falls keine frühere Zulassung nachgewiesen werden kann („Scheunenfund“) kann der Besitznachweis über eine eidesstattliche Erklärung erfolgen. Außerdem muß das Fahrzeug sich sowohl technisch wie auch historisch in einwandfreiem Zustand befinden.
Die Prüfstellen der Landesregierungen teilen Ihnen auch mit, für welche technische Ausrüstungsgegenstände eine Nachrüstung erforderlich ist (z.B. Blinker, Bremslicht) und wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. Abgaswerte, Lautstärke)
ZULASSUNG
Für die Zulassung eines historischen Kfz. benötigen Sie im Prinzip die gleichen Dokumente wie für jedes andere Fahrzeug (Typenschein oder Einzelgenehmigung, Besitznachweis, Prüfgutachten § 57a), beachten Sie bitte bei österreichischen Originalpapieren und länger zurückliegender Abmeldung, ob die letzte Abmeldung auch im Typenschein eingetragen ist (oder eine Abmeldebestätigung vorhanden ist).
Sollte die letzte Abmeldung mehr als 5 Jahre zurückliegen, so muss in den meisten Fällen das Fahrzeug vorher in die "zentrale Genehmigungsdatenbank" eingetragen werden. Dieser Vorgang wird im Normalfall durch eine zentrale Stelle der jeweiligen Zulassungsstelle (Versicherung) kurzfristig durchgeführt.
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