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Michi78
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Betreff des Beitrags: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 09:18 |
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Registriert: 12.04.2009 - 21:34 Beiträge: 13 Wohnort: St. Marien
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Hi! "Historische Fahrzeuge" müssen ja nur alle 2 Jahre zur §57a-Überprüfung. Genügt hierfür ein Eintrag als hist. Fzg. im Typenschein/ Einzelgenehmigungsbescheid oder muss das auch extra im Zulassungsschein noch drinnen stehen? Wer weiß bescheid? Danke und LG Michi
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Motorhead
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 09:52 |
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Registriert: 15.12.2004 - 10:30 Beiträge: 6758
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seas!
irgendwie gibts beide arten, entweder als hist. typisiert
ODER normal üblicher typenschein, fahrzeug aber mehr als 25/30 jahre alt und als oldtimer angemeldet. in beiden fällen sollte es aber im zulassungsschein stehen!!!
fürs 2-jahre-pickerl gilt ja nur was im zulassungsschein steht, der prüfer sieht ja üblicherweise den typenschein/die einzelgenehmigung dabei nicht!
lg m
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Michi78
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 09:57 |
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Registriert: 12.04.2009 - 21:34 Beiträge: 13 Wohnort: St. Marien
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naja, ich hab in der Einzelgenehmigung das hist. fzg., im Zulassungsschein hab ich die dazugehörige 60Tage regelung drinnen, aber nicht explizit das hist. fzg.... genügt das?
Thx
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Atze45
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 11:26 |
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Registriert: 10.07.2007 - 22:25 Beiträge: 786
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das genügt. Hatte im April 2009 meine PX und GTR zum Pickerl (beide über 30 Jahre alt). Bei PX stand nichts von 60 Tagebeschränkung im ZS bei GTR schon => Pickerl f. PX 1 Jahr für GTR 2 Jahre.
_________________ 74er GTR mit 172 Quattrini MX1
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Michi78
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 12:42 |
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Registriert: 12.04.2009 - 21:34 Beiträge: 13 Wohnort: St. Marien
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Hab grad mim vespahändler meines vertrauens gesprochen, der hat gemeint, dass das 2jährige Intervall nur bei neutypisierungen gilt, nicht jedoch bei einer einzelgenehmigung aus 2004? Am besten is wohl, ich frag bei der Landesregierung nach, oder?
Greets Michi
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Atze45
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 29.06.2009 - 14:53 |
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Registriert: 10.07.2007 - 22:25 Beiträge: 786
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Meine beiden sind Einzelgenehmigungen und Pickerl wie oben beschrieben. 2. Meinung und Vertrauen bei einem anderem Händler/Werkstätte einholen
_________________ 74er GTR mit 172 Quattrini MX1
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fredig
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 12.07.2009 - 16:33 |
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Registriert: 07.08.2006 - 20:26 Beiträge: 110
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Du kannst deine Vespa auf ein historisches Fahrzeug ändern. Musst glaube ich zur Typisierungsstelle vorher muß das Fahrzeug begutachtet werden obs auch wirklich historisch ist und auch original, macht gleub ich der ÖAMTC. Alt alleine genügt nicht. Dann kriegst in den Zulassungschein eingetragen das es ein hist Fahrzeug ist. Solltet dann ein Fahrtenbuch führen, kenne keinen der eines hat, und mußt nur mehr alle 2 Jahre zum Pickerl.
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Michi78
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Betreff des Beitrags: Re: Pickerlüberprüfung Verfasst: 13.07.2009 - 11:45 |
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Registriert: 12.04.2009 - 21:34 Beiträge: 13 Wohnort: St. Marien
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Hist. Fzg. ist es ja schon seit der einzelgenehmigung 2004. Mir gehts nur ums Pickerl, da gibts wie oben beschrieben verschiedene Auffassungen. Danke trotzdem! LG Michi
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