hab da mal a frage im leitfaden steht:
Zitat:
Beim Import eines historischen Kfz. sind folgende Anforderungen zu erfüllen um eine Zulassung in Österreich zu erhalten:
Baujahr 1980 oder älter ausländische Zulassungspapiere
Besitznachweis (Kaufvertrag oder Rechnung)
Nachweis der Verzollung falls das Fahrzeug aus einem nicht-EU Land importiert wird.
EINZELGENEHMIGUNG
Fahrzeuge, die keine österreichischen Papiere besitzen (Import oder keine Papiere mehr vorhanden) sind beim zuständigen Amt der Landesregierung als historisches Kfz. genehmigen zu lassen, falls keine frühere Zulassung nachgewiesen werden kann („Scheunenfund“) kann der Besitznachweis über eine eidesstattliche Erklärung erfolgen. Außerdem muß das Fahrzeug sich sowohl technisch wie auch historisch in einwandfreiem Zustand befinden.
Die Prüfstellen der Landesregierungen teilen Ihnen auch mit, für welche technische Ausrüstungsgegenstände eine Nachrüstung erforderlich ist (z.B. Blinker, Bremslicht) und wo eine Ausnahmegenehmigung erteilt wird (z.B. Abgaswerte, Lautstärke)
Heist das wenn ich keine blinker hab (was ned der fall ist) welche reinschneiden muss?
